Hypothek

Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht und dient als beschränktes dingliches Grundstücksrecht zur Absicherung einer Forderung. Anders als im restlichen deutschsprachigen Raum gibt es rein rechtlich die Hypothek in der Schweiz nicht. Anstelle dessen führt das schweizerische Zivilgesetzbuch drei Formen des Grundpfandrechts an, zu denen die Grundpfandverschreibung, der Schuldbrief und das Pfand oder auch Gült gehören. Während die Grundpfandverschreibung lediglich zur Absicherung einer Forderung dient, ist der in Form eines Wertpapiers ausgegebene Schuldbrief wesentlich unbürokratischer an Dritte übertragbar.

In der Praxis spielt das Pfand keine Rolle mehr, denn hier haftet der Schuldner ausschließlich mit dem eingesetzten Grundstück. Gült und Schuldbrief können als Wertpapiere frei gehandelt werden. Besiegelt wird ein Grundpfandvertrag mit einer Grundpfandverschreibung, einem Eintrag in das Grundbuch. Somit kann der Gläubiger später ein Schuldbetreibungs- oder Konkursverfahren anstreben, um an sein Geld zu gelangen. Neben dem Namen des Pfandeigentümers und Schuldners sind darin Gläubiger, Pfandobjekt sowie Pfandbestellung und Pfandstelle festgehalten.

Die Höhe der Forderung und der Zinsen sind in der Grundpfandverschreibung ebenso beschrieben. Im normalen Sprachgebrauch bezeichnet eine Hypothek auch in der Schweiz einen Kredit, der durch eine Immobilie gesichert ist.Das Hypothekendarlehen kann entweder als feste Hypothek oder als Variable abgeschlossen werden, viele Darlehensnehmer wählen jedoch eine Mischung aus Beiden.

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